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Free on Board (FOB)

engl.: Frei an Bord

Internationale Handelsklausel, die im Schiffsverkehr angewendet wird. Auch für die Verladung und Auslieferung von Ölprodukten wird die FOB-Klausel genutzt. Sie regelt den Zeitpunkt, zu dem die Verantwortung und die Kosten für eine Fracht vom Verkäufer auf den Käufer übergehen. In einem FOB-basierten Kaufvertrag wird daher der Hafen genannt, bis zu dem der Warentransport für den Käufer unentgeltlich und risikofrei ist, sich die Produkte also für ihn „frei an Bord“ befinden. Meist übernimmt der Verkäufer die Lieferung der Güter zum Verschiffungshafen sowie die Kosten für die Beladung. Auf dem Schiff geht anschließend die Verantwortung für Produkte und Finanzierung auf den Käufer über (siehe auch Cost, Insurance and Freight (CIF)).