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Gefahrguttransport

Speziellen Sicherheitsbestimmungen unterliegende Beförderung von Waren. Benzin, Heizöl und Dieselkraftstoff werden vom deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur als gefährliche Güter eingestuft, da sie entzündbar sind. Ihr Transport unterliegt daher strengen Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Verpackung und Kennzeichnung. Die Regelungen über die Gestaltung eines Gefahrguttransports haben meist europaweite Gültigkeit. So gibt es europäische Abkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie auf Binnenwasserstraßen (ADN) und im Schienenverkehr (RID).